BM 92 Winter ist eine faserarmierte, zweikomponentige Bitumen-Dickbeschichtung zur Abdichtung von erdberührten Bauwerken und Bauteilen gegen Bodenfeuchte, nichtdrückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser.
Liefermenge: 28 Kg
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Lieferzeit 1-7 Arbeitstage, Express-Versand möglich
- Schnelle Trocknung auch bei tiefen Temperaturen
- Bis -5 °C lagerfähig
- Hohe Alterungsbeständigkeit
- Hoch flexibel
- Hohe Rissüberbrückung
- Abdichtung von Kelleraußenwänden, Bodenplatten, Balkonen und Terrassen
- Feuchteschutzschicht unter Estrichen
- Verklebung von Dämm- und Dränageplatten
Der Untergrund muss sich in folgendem Zustand befinden:
- sauber, frostfrei und tragfähig
- frei von Fett, Farbanstrichen, Zementspiegeln, Trennmitteln und losen Teilen
- unregelmäßige Untergründe sowie Mischmauerwerk vorab mit einem Putz der Gruppe P lll überarbeiten
- Fugen in homogenem Mauerwerk bündig verfüllen
- Schließen von Fehlstellen und offenen Stoßfugen:
< 5 mm Breite → mit BOTAMENT BM 92 Winter
≥ 5 mm Breite → mit BOTAMENT M 100 oder M 03
- Profilierungen, Lunker und Poren mit einer Kratzspachtelung aus BOTAMENT BM 92 Winter überarbeiten
- Untergrund vollflächig grundieren
Art des Untergrundes / Grundierung:
- saugend/ nicht bitumen-haltig: BOTAMENT BE 901
- stark saugend/ porös/ leicht absandend: BOTAMENT D 12
- Bitumenanstriche: BOTAMENT B 97 L; alternativ: Kratzspachtelung aus BOTAMENT RD 2
- Bitumendickbeschichtungen: Kratzspachtelung aus BOTAMENT® BM 92 Winter oder BOTAMENT RD 2
Innenecken wie beim Anschlussbereich bodenplatte/Wand werden mit einem mineralischen Mörtel wie BOTAMENT M 100 oder BOTAMENT M 03 oder alternativ mit BOTAMENT BM 92 Winter als Hohlkehle ausgebildet. Vor dem Auftragen der ersten Abdichtungslage aus BOTAMENT BM 92 Winter muss der Hohlkehlenmörtel vollständig durchtrocknet sein.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Komponente A
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramm:
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Komponente B
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramm:
Signalwort: Gefahr
Etikettierung: Portland-Zement (chromatarm)Natriumaluminat
Gefahrenhinweise:
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- Botament - BM 92 - Sicherheitsdatenblatt A
- Botament - BM 92 - Sicherheitsdatenblatt B
- Botament - BM 92 - Technisches Datenblatt
- Botament - BM 92 - Leistungserklärung