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BV2 Primer ist eine Grundierung für den nach-folgenden Auftrag der BOTAMENT Bodenversiegelungen BV2, UV2 HP und FT2 HP auf mineralischen Bodenflächen im Innen- und Außenbereich.
Außerdem kann BV2 Primer auch für sich allein als Imprägnierung verwendet werden.
Eigenschaften:
- Grundierung für die BOTAMENT Bodenversiegelungen
- Imprägnierung von mineralischen Bodenflächen
- Geruchsarm
- Schwer entflammbar (Klassifizierung Bfl – s1 gemäß DIN EN 13501-1)
Anwendungsbereiche:
Imprägnierung und Versiegelung von
- Beton
- Zementestrichen
- alten Reaktionsharzanstrichen
Untergrundvorbereitung:
Der Untergrund muss sich in folgendem Zustand befinden:
- sauber und frostfrei
- tragfähig
- frei von Fett, wasserlöslichen Anstrichen, Zementspiegeln, Trennmitteln und losen Teilen
Außerdem zu beachten:
- Risse im Untergrund mit BOTAMENT A 60 oder BOTA-MENT R 70 Gießharz verschließen
- zur Vermeidung von Pfützenbildungen unregelmäßige Untergründe egalisieren
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Versiegelung A Komponente
Das Produkt ist gemäß CLP - Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme:
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Versiegelung B Komponente
Das Produkt ist gemäß CLP - Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme:
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkungng
Zusätzliche Angaben:
Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Grundierung A Komponente
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramm:
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Grundierung B Komponente
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme:
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Zusätzliche Angaben:
Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- Botament - BV 2 - Technisches Merkblatt
- Botament - BV 2 - Sicherheitsdatenblatt Grundierung A
- Botament - BV 2 - Sicherheitsdatenblatt Grundierung B